Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ wird erweitert

„Zünden zweite Stufe unserer Corona-Hilfe“

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen Anhalt)

Die offizielle Pressemitteilung vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt:

Zusätzliche Liquidität in der Corona-Krise

Das Wirtschaftsministerium erweitert das Anfang dieser Woche (30. März 2020) gestartete Hilfsprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“. Neben Zuschüssen stehen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ab kommenden Montag auch besonders günstige Kredite zur Verfügung. „Wir zünden jetzt die zweite Stufe unserer Soforthilfe für die sachsen-anhaltische Wirtschaft“, teilte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Freitag mit.

Das Darlehen zwischen 10.000 und 150.000 Euro hat eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, davon sind zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. „Der zins- und tilgungsfreie Zeitraum war uns bei der Gestaltung der Konditionen besonders wichtig, weil wir wissen, dass ein Teil der Unternehmen jetzt in der Krise auf jeden Euro angewiesen ist, der im Unternehmen bleibt“, so Willingmann. „Für das Programm steht vorerst ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro bereit, das bei Bedarf noch erhöht werden kann.“ Damit würden im ersten Schritt – nach Kalkulation des Ministeriums – bis zu 1.000 Darlehen finanziert.

Anträge können ab Montag, 6. April, bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. „Auch bei der zweiten Stufe des Hilfsprogramms ist es uns wichtig, dass Anträge unbürokratisch gestellt werden können und Bewilligungen zeitnah erfolgen“, betonte der Minister. Der Antragsvordruck für das Darlehen umfasst lediglich vier Seiten und kann per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Unternehmen müssen für das Darlehen keine Sicherheiten stellen und es wird ohne Beteiligung der Hausbank direkt von der Investitionsbank ausgereicht. Es ist somit auch keine Stellungnahme der Hausbank notwendig. Weil an Darlehen andere Maßstäbe angelegt werden müssen als an Zuschüsse, sind der Investitionsbank allerdings Unterlagen zum wirtschaftlichen Status des Unternehmens (letzte Jahresabschlüsse) sowie eine Liquiditätsplanung vorzulegen. Im Gegensatz zu anderen Programmen verzichtet die Investitionsbank jedoch auf Vorlage von Businessplänen. Ziel der Bank ist, dass das Geld gut eine Woche nach der Antragstellung auf dem Konto ist – unter der Voraussetzung, dass die benötigten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.

„Gerade die kleineren Unternehmen erhalten mit diesem Darlehensprogramm ein effektives Angebot“

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen Anhalt)

Bereits in Planung sei auch die dritte Stufe der Erweiterung des Sofortprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“. Auch Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten sollen zinsgünstige Darlehen erhalten; hierfür braucht es allerdings noch „Grünes Licht“ von der EU, das voraussichtlich Ende nächster Woche gegeben werden soll. Bereits jetzt steht größeren Unternehmen allerdings mit dem IB-Mittelstandsdarlehen ein Instrument im Land zur Verfügung, um finanzielle Engpässe mit Darlehen bis zu 1,5 Millionen Euro zu überbrücken.

3,5 Millionen Euro an Soforthilfe-Zuschüssen ausgezahlt

Weiterhin stark nachgefragt werden von Unternehmen die Soforthilfe-Zuschüsse. Bis heute Vormittag (Stand: 3. April 2020, 9 Uhr) sind in der Investitionsbank rund 27.000 Anträge auf Soforthilfe von Soloselbständigen und kleineren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eingegangen. Wie die Investitionsbank mitteilte, sind bislang Zuschüsse in Höhe von knapp 3,5 Millionen Euro ausgezahlt worden. „Damit die Anträge schnell abgearbeitet werden, hat die Investitionsbank das Personal für dieses Programm im Laufe der Woche auf mehr als 150 aufgestockt“, sagte Willingmann.

„Das Zuschussprogramm im Rahmen unserer Corona-Soforthilfe hat eine einzigartige Dimension und erfordert die Bündelung von Kräften, wie sie von der Investitionsbank sukzessive vorgenommen wird. Wichtigste Voraussetzung für einen raschen Erhalt des Zuschusses ist allerdings, dass Antragssteller die Unterlagen vollständig korrekt ausfüllen und auch die Unterschrift nicht vergessen – dann kann die Bank die Anträge auch in kurzer Zeit bewilligen.“

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen Anhalt)

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Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf Wirtschaft und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt sind verfügbar unter:
www.mw.sachsen-anhalt.de/corona.

Die Pressemitteilung „Sofortprogramm für Unternehmen wird erweitert erhalten Sie hier als PDF-Datei