Mitteilung vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Wegen der stark zunehmenden Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 wird unter dem Blickwinkel der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (SARS-COV-2-EindV) vom 17. März 2020 (GVBI, LSA 2020, S.50) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Grundlage von § 143 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ab sofort bis zunächst zum 30. April 2020 eine Befreiung von folgenden Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes erteilt:

…wir bitten Sie, die weiteren Ausführungen >Sitzungen in den kommunalen Gremien unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage< hier als PDF aufzurufen…