Kurzfristig ist es gelungen, dass betroffene Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge für 03/2020 und 04/2020 stunden lassen können

Betroffene Unternehmen haben sich für eine Stundung bis spätestens zum morgigen Donnerstag formlos, unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV, direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse zu wenden.

Einen Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier als PDF-Datei

Die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes zu den aktuellen Beitragsstundungen hier als PDF-Datei