Der CDU-Landtagsabgeordnete Heuer beschreibt Möglichkeiten der Hilfen für das Sülzetal durch den Landeshaushalt
Aus der Volksstimme von Udo Mechenich / 26.03.2020
Die Corona-Pandemie ist eine einzigartige Krise – auch für das Sülzetal. In allen Bereichen müssen Prioritäten gesetzt werden. Hilfe soll dabei auch aus der Landeshauptstadt kommen. Im Interview schildert der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Heuer die aktuellen Maßnahmen.
Volksstimme: Der Doppelhaushalt 2020/2021 für Sachsen-Anhalt wurde am 20. März beschlossen. Er umfasst ein Volumen von rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Welche Zuweisungen kann das Sülzetal vom Land erwarten?
Guido Heuer: Pro Jahr fließen zusätzliche 80 Millionen Euro über die Investitionspauschale in die Kommunen. Nach dem geltenden Verteilschlüssel wird auch das Sülzetal hier seinen Anteil erhalten. Für die Landkreise in Sachsen-Anhalt wurden zusätzlich für das Jahr 2020 fünf Millionen und in 2021 zehn Millionen Euro zweckgebunden für den Kreisstraßenbau beschlossen.
Gibt es noch weitere finanzielle Unterstützungen?
Ja, zum Beispiel kommt das Azubi-Ticket. Hier wird sich das Land perspektivisch an den Kosten der Fahrten aller Azubis zu ihrer Ausbildungsstätte beziehungsweise zu ihrer Berufsschule beteiligen. Außerdem wurden für das kommende Jahr 15 Millionen Euro für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingestellt.
Sind diese Zuweisungen bereits sicher?
Hierzu bedarf es in beiden Fällen natürlich noch konkreter Gesetze, die im Lauf des Jahres 2020 kommen werden. Desweiteren wird auch das Artenschutzprogramm des Ministeriums für Umweltschutz, Landwirtschaft und Energie, kurz MULE, fortgesetzt.
Ist das für das Sülzetal von Belang?
Hier kann das Sülzetal Anträge stellen, beispielsweise für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, kurz FFH, rund um die Salzwiesen. Ich sichere meine Unterstützung von Initiativen für die Sülze und ihre Salzwiesen natürlich auch weiterhin zu. Gemeinsam mit der Bürgermeisterin Kerstin Gruetz und Ortschaftsrat Sascha Ritter werden wir ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen.
Der Doppelhaushalt steht seit wenigen Tagen. Nun kommt wegen der Corona-Krise noch ein Nachtragshaushalt. Wie sieht hier der zeitliche Ablauf aus?
Die erste Lesung wird voraussichtlich am kommenden Montag, 30. März erfolgen. Die zweite ist für den 2. April vorgesehen. Dann soll der Nachtragshaushalt aufgrund der Corona-Krise in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen werden. Das ist unser Sofortprogramm.
Wie kann konkret das Sülzetal davon profitieren?
Durch die Programme von Bund und Land können wir die heimische Wirtschaft sowohl mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen als auch langfristigen Krediten, bei denen zwei Jahre lang Zins und Tilgung ausgesetzt werden, unterstützen.
Wer ist hier für die Sülzetaler Wirtschaft der Ansprechpartner?
Wer hier Details braucht, kann sich an das Wirtschaftsministerium wenden, sobald die Debatten im Landtag und im Bundestag abgeschlossen sind, und das Maßnahmenpaket in den nächsten Tagen steht. Eine Zusammenfassung aller Maßnahmen wird es zeitnah ebenfalls im Landesportal geben.
Wird es weitere Maßnahmen für die Unternehmen geben?
Es wurde ja das Insolvenzrecht rückwirkend zum 12. März für sechs Monate ausgesetzt. Aufgrund wegbrechender Aufträge kann niemand wegen einer Insolvenzverschleppung haftbar gemacht werden. Außerdem können Unternehmen, auch natürlich aus dem Sülzetal, Steuerstundungen beantragen. Voraussetzung dieser Maßnahme ist eine wirtschaftliche Schieflage aufgrund der Coronakrise.
Wird es noch weitere Unterstützung in der Corona-Krise geben?
Ja. Wir werden die Kommunen auch bei der Bewältigung ausbleibender Steuereinnahmen, beispielsweise bei der Gewerbesteuer und ihrem Anteil an der Einkommenssteuer, unterstützen. Hier wird das Land Sachsen-Anhalt seine Kommunen, auch das Sülzetal, nicht alleine lassen.
Ein Thema sind die Beiträge der Eltern für die Kindertagesstätten.
Diese Leistung wird derzeit nur als Notbetreuung erbracht. Auch hier wird derzeit geprüft, wie Kommunen und Eltern bezüglich der Beiträge entlastet werden können. Voraussichtlich wird dieses gehaltsabhängig erfolgen. Dazu wird es in Kürze einen Erlass des Sozialministeriums geben. Hier braucht es eine einheitliche Regelung für Sachsen-Anhalt. Von Alleingängen der Bürgermeister, teils ohne Ratsbeschluss, ist dringend abzuraten. Panik ist jetzt ein schlechter Ratgeber. Wir brauchen Optimismus und die klare Setzung von Prioritäten!